Die Preise sind von Tagespflege zu Tagespflege unterschiedlich. Die Höhe der Entgelte wird zwischen dem Träger der Tagespflege, den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger vereinbart. Die Gesamtkosten ergeben sich aus mehreren Bestandteilen: dem Pflegesatz, den Fahrtkosten, den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Aufwendungen für Investitionen. Der Pflegesatz beinhaltet die Kosten für die Betreuung und Pflege, zum ganz überwiegendem Teil also Personalkosten.
Ein Zuschlag für Ausbildungskosten wird separat ausgewiesen. Das Entgelt für Unterkunft umfasst vor allem die Wartung und Unterhaltung des Gebäudes, Betriebskosten wie Strom und Wasser, aber auch die Reinigung. Das Entgelt für Verpflegung ergibt sich aus den Kosten für Speisen und Getränke, einschließlich deren Zubereitung und Bereitstellung.
Die Pflegeversicherung bietet monatliche Leistungen speziell für Tagespflege, je nach Pflegegrad
125,– € | Monat
724,– € | Monat
1.363,– € | Monat
1.693,– € | Monat
2.095,– € | Monat
Damit können Pflegesatz sowie Ausbildungs- und Fahrtkosten finanziert werden. Die Verhinderungspflege der Pflegeversicherung kann auch für Tagespflege verwendet werden, der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Die Höhe beträgt 1.612 € im Jahr. Weitere 806 € im Jahr können eingesetzt werden, wenn damit keine Kurzzeitpflege finanziert wird.
Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von 125 € im Monat ist ebenfalls für Tagespflege verwendbar. Zudem können damit auch Entgelte für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen bezahlt werden. Können Eigenanteile nicht selbst finanziert werden, informiert die Kreis- oder Stadtverwaltung, wann ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht.
Elitas Tagespflege Standort Arenberg
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